Menschenrechte und Religionsfreiheit
Eingagement für Menschenrechte
Unsere Mitglieder setzen sich weltweit dafür ein, dass die Menschenwürde sich u. a. in Lebensverhältnissen, Gesundheit, Bildung sowie körperlicher Unversehrtheit widerspiegelt.
Religionsfreiheit
Darüber hinaus gewährt Artikel 18 jedem Menschen ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, das ebenso einschließt, die Religion oder Weltanschauung wechseln zu dürfen sowie alleine oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulturhandlung zu bekennen. In Deutschland bildet dieses verfassungsgeschützte Recht einen Grundpfeiler unseres gesellschaftlichen Lebens, im Gegensatz zu anderen Regionen dieser Welt, in denen dies eingeschränkt oder hegemonisch praktiziert wird und wo teilweise, einzelne Menschen oder ganze Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden.
Wir unterstützen unsere Mitglieder darin, dass aufgedeckte Verstöße oder religionsmotivierte Verfolgung innerhalb ihrer Wirkungskreise, der Politik und zuständigen Ministerien und Behörden gemeldet und in Zusammenarbeit beseitigt werden.

Seit dem Jahr 2000 fördert das Missionswerk Frohe Botschaft (MFB e.V.) schwerpunktmäßig Massai-Mädchen in weiterführenden Schulen in Kenia.
In den meisten Fällen werden hier Mädchen begleitet, die von Zwangsheirat und weiblicher Genitalverstümmelung bedroht sind. In einem der sogenannten Rescue-Center (Rettungszentren) finden sie Zuflucht. In den Schulen sind sie vor ihren Verwandten geschützt, bis sie ihren Schulabschluss erfolgreich beendet haben. Während der Schulferien ermöglicht die Partnerorganisation „Light of Life“ den Mädchen eine sichere Unterbringung in einem Schutzhaus.
Weitere Informationen: hier

Hilfe und Schutz für Menschen auf der Flucht